MIETBEDINGUNGEN UND NUTZUNGSVEREINBARUNGEN

für Hüpfburgen, Luftrutschen und Kindereisenbahnen

1. Geltungsbereich

Diese Mietbedingungen und Nutzungsvereinbarungen gelten für sämtliche Vermietungen von Hüpfburgen, Luftrutschen und Kindereisenbahnen.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung erkennt der Mieter diese Mietbedingungen und Nutzungsvereinbarungen verbindlich an.

2. Nutzung der Geräte

Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich von Kindern genutzt werden.

Maximale Nutzeranzahl, Alter, Größe und Belastung:

- Max. 6 Kinder gleichzeitig (Eisenbahn max.15 Personen)

- Max. Alter: 12 Jahre

- Max. Körpergröße: 1,40 m

- Max. Gesamtbelastung: 750 kg

Eine Nutzung durch Erwachsene ist untersagt, sofern sie nicht ausdrücklich vom Vermieter freigegeben wurde.

3. Sicherheit und Aufsichtspflicht

Die Nutzung ist ausschließlich unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Person (mindestens 18 Jahre) zulässig.

Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern und Aufsichtspersonen haften für die ihnen anvertrauten Kinder.

Bei Windstärke über 5, Starkregen, Gewitter (im Außenbereich), Gebläse- oder Geräte-Störung muss die Nutzung umgehend eingestellt werden.

Verbote während der Nutzung (für die Hüpfburgen):

- Das Tragen von Schuhen, Brillen, Gürteln, Schmuck oder anderen harten/spitzen Gegenständen ist

- Der Verzehr von Speisen, Getränken, Süßigkeiten oder Kaugummi´s

- Das Rauchen sowie Alkohol- oder Drogenkonsum

- Das Ringen, Stoßen oder Klettern an Außenwänden/Netzen

4. DIN-Norm und Nutzung im öffentlichen Raum

Die vermieteten Hüpfburgen entsprechen der DIN EN 14960 (Sicherheitsanforderungen für aufblasbare Spielgeräte).

Eine Aufstellung auf öffentlichen Plätzen ist grundsätzlich zulässig, bedarf jedoch einer behördlichen Genehmigung.

Die Einholung sämtlicher erforderlichen Genehmigungen obliegt ausschließlich dem Mieter. Dieser trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung im öffentlichen Raum.

5. Übergabe und Gefahrenübergang

Die Übergabe erfolgt in gebrauchsfähigem Zustand. Der Zustand wird in einem Übergabeprotokoll dokumentiert.

Mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls geht die Gefahr vollständig auf den Mieter über.

Ab diesem Zeitpunkt haftet ausschließlich der Mieter für sämtliche Schäden.

6. Rückgabe

Die Geräte sind vollständig, trocken und besenrein zurück zu geben.

Schäden oder Mängel sind unverzüglich mitzuteilen.

Bei Beschädigungen, Verlust oder übermäßiger Verschmutzung trägt der Mieter die Kosten für Reparatur, Reinigung, Wiederbeschaffung oder Wertverlust.

Bei nasser, stark verschmutzter oder nicht ordnungsgemäß gereinigter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, eine Reinigungspauschale in Höhe von 80 € zu berechnen.

Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

7. Kaution / Zahlung und Ausweispflicht
(*gilt nicht für Kindereisenbahn)

Es wird eine Kaution in Höhe von 100 € erhoben.

Die Kaution ist bei Übergabe in bar zu hinterlegen und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet.

Mit Übergabe der Kaution ist eine Kopie oder ein Foto eines gültigen Lichtbildausweises vorzulegen. Ohne Ausweis erfolgt keine Übergabe.

Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution mit offenen Forderungen zu verrechnen.

Die Zahlung des vereinbarten Mietpreises erfolgt bei Übergabe der Mietgegenstände, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände und nach Prüfung auf Vollständigkeit und Schäden.

8. Selbstabholung

Abholung, Rückgabe und Transport erfolgen auf Verantwortung des Mieters.

Für den Transport wird ein geeigneter Transporter oder ein kleiner Anhänger benötigt.

Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Ladungssicherung gemäß gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

9. Lieferservice mit Auf- und Abbau
(*gilt nicht für Kindereisenbahn)

Lieferung sowie Auf- und Abbau erfolgen ohne Betreuung während der Nutzung.

Preise:

- Bis 30 km: 150 €

- 30–50 km: 200 €

Weitere Entfernungen nach Vereinbarung.

Der Mieter stellt Zufahrt und ggf. Hilfspersonal sicher.

10. Haftung

Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden während der Mietdauer.

Der Vermieter haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

11. Haftungsübernahme und Versicherung

Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter:

- die vollständige Haftungsübernahme.

- das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung und dass diese im Schadenfall in Anspruch genommen werden kann.

- , dass er den Vermieter von Ansprüchen Dritter freistellt.

12. Stornierung

Eine Stornierung der Buchung ist bis 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn

kostenfrei möglich. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.

Erfolgt die Stornierung später als 14 Tage vor Mietbeginn, wird eine pauschale Stornierungsgebühr in Höhe von 50,00 € erhoben.

Bei vorhergesagtem Schlechtwetter ist eine kostenfreie Stornierung bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn möglich. Als Schlechtwetter gelten insbesondere amtliche Unwetterwarnungen oder eine durchgehend prognostizierte Niederschlagswahrscheinlichkeit von über 70 % für den Veranstaltungszeitraum am Veranstaltungsort.

Die vorstehenden Regelungen gelten ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Privatpersonen). Für gewerbliche Kunden gelten gesonderte Vereinbarungen.

13. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.

Es gilt der Gerichtsstand Augsburg, Bayern.